Die Sterbeurkunde bescheinigt den Tod des Verstorbenen. Dieses amtliche Dokument wird durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt. Diesem Dokument kommt eine große Bedeutung zu, denn es entfaltet abschließende Wirkung gegenüber Banken, Versicherungen und Behörden.
Mit Vorlage der Sterbeurkunde werden Konten geschlossen, Renten- und Pensionszahlungen eingestellt und Versicherungen gekündigt. Für diese Fälle wird ein Original dieser Urkunde gebraucht. Daher stellt das Standesamt dieses Dokument in mehrfacher Ausführung aus. Für die Kündigung von Vereinsmitgliedschaften genügt eine Kopie der Sterbeurkunde.
Für die Ausstellung der Sterbekurkunde benötigt das Standesamt den Totenschein, den Personalausweis, die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde (falls zutreffend) des Verstorbenen. Falls ein akademischer Grad vorliegt und dieser in der Sterbeurkunde erwähnt werden soll, ist das entsprechende Diplom vorzulegen. Falls der Verstorbene geschieden war, benötigt das Standesamt ein rechtskräftiges Scheidungsurteil. War der Verstorbene verwitwet, ist die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners vorzulegen.
Die erste Ausfertigung kostet ca. 10 bis 12 Euro. Das Exemplar für die gesetzliche Rentenversicherung, die Krankenkasse und das Sozialamt (falls zutreffend) ist kostenlos. Jede weitere Ausfertigung der Sterbeurkunde kostet ca. 5 Euro. Die Sterbeurkunde und der Personalausweis des Verstorbenen sollten auf Dauer aufbewahrt werden.