Viele Menschen ziehen eine Feuerbestattung der traditionellen Erdbestattung vor, weil sie die Verbrennung für die saubere Methode halten. Zudem ist eine Feuerbestattung deutlich günstiger als eine Erdbestattung, da das Urnengrab kleiner als ein Sarggrab ist. Es gibt unterschiedliche Abläufe für eine Urnenbestattung.
Manche bevorzugen einen Trauergottesdienst mit dem Sarg des Verstorbenen. Die Urnenbeisetzung erfolgt ein bis zwei Wochen später nach der Verbrennung im engsten Familienkreis. In diesem Fall kommt ein klassischer Sarg wie bei der Erdbestattung zur Anwendung. Die zweite Möglichkeit ist die Verbrennung vor der Urnenbeisetzung. Während des Trauergottesdienstes wird die Urne genauso wie der Sarg auf den Altar der Kapelle gestellt. Der Vorteil dieser Variante ist, dass hier ein einfacher und deutlich günstigerer Verbrennungssarg ausreichend ist. Der teuerste Posten ist die Einäscherung, die auch als Kremierung bezeichnet wird.
Im Gegensatz zur Erdbestattung ist bei der Feuerbestattung eine zweite Leichenschau verpflichtend, um einen Tod durch Fremdverschulden auszuschließen. Diese Vorschrift ist sinnvoll, denn sollten nach der Einäscherung Zweifel an einem natürlichen Todesfall bestehen, ist es zu spät und Fremdverschulden nicht mehr nachweisbar. Ferner ist eine schriftliche Willenserklärung des Verstorbenen oder eines nahen Angehörigen notwendig. Nach der eindeutigen Identifizierung und Nachweis des Eintrages in das Sterbebuch beim Standesamt steht der Feuerbestattung nichts mehr im Weg.
Die Kremierung dauert etwa siebzig Minuten. Persönliche Gegenstände des Verstorbenen wie Zeichnungen oder Bücher können mit eingeäschert werden. Ein feuerfester Keramikstein mit einer dem Verstorbenen zugeordneten Nummer wird in den Sarg gelegt, um nach der Einäscherung eine eindeutige Identifizierung zu gewährleisten. Die Asche wird in eine Aschekapsel gefüllt und in die Urne eingesetzt. Diese wird amtlich verschlossen und mit einem Schild versehen, das den Namen, das Geburts-, Sterbe- und Kremationsdatum sowie die Einäscherungsnummer enthält. Die Angehörigen haben die Wahl zwischen einem Reihengrab oder einem Grab ihrer Wahl. Letzteres ist teurer als ein Reihengrab. In den meisten Bundesländern besteht Friedhofszwang, das heißt, die Asche des Verstorbenen darf nicht an einem beliebig gewünschten Ort verstreut werden.