Die Friedhofsgebühr wird auch als Grabnutzungsgebühr bezeichnet. Der Friedhofsträger räumt dem Erwerber ein Sondernutzungsrecht an der Grabstelle ein, der jedoch nicht Eigentümer des Grabes wird. Das Sondernutzungsrecht besteht während der allgemein bestimmten Totenruhe. Im Falle eines Sarggrabes beträgt diese dreißig Jahre. Bei Urnengräbern läuft das Sondernutzungsrecht nach 20 Jahren ab. Doppel- und Familiengräber können nach Ablauf der Totenruhe erneut erworben werden.
Mit dem Sondernutzungsrecht an der Grabstelle ist der Inhaber berechtigt, die Infrastruktur des Friedhofs wie Wasserstellen, Gießkannen und Abfallbehälter zu nutzen.
Eine allgemeingültige Aussage zur Höhe der Friedhofsgebühren kann nicht getroffen werden, da diese von Stadt zu Stadt verschieden sind. Während die Grabnutzungsgebühren in kleinen Gemeinden auf dem Lande vielleicht nur einige hundert Euro betragen, kann diese Summe in großen Städten mehr als 3.000 Euro betragen. Andererseits sind diese Friedhofsgebühren in manchen Städten wie Berlin oder München günstiger als allgemein angenommen. Um sich einen Überblick über die Höhe der Grabkosten zu verschaffen, ist eine Anfrage bei der Friedhofsverwaltung oder bei der Gemeindeverwaltung sinnvoll.