Wertvolle Hilfe im Trauerfall

durch Kölner Bestatter

 

www.bestattungsinstitut.koeln

 

Todesanzeigen

 

Todesanzeige

Die Todesanzeige erscheint in der regionalen Zeitung, um den Todesfall bekanntzugeben. Sie wird durch die Angehörigen geschaltet. Neben dem Vor- und Zunamen, Geburts- und Sterbedatum enthält die Todesanzeige Ort und Zeitpunkt der Beisetzung. Manchmal erscheint der Wunsch, von Beileidsbekundungen am Grab Abstand zu nehmen oder der Hinweis, dass die Trauerfeier im engsten Familienkreis stattfindet. Die visuelle Gestaltung und der Text sagen viel über die Beziehung der Angehörigen zu dem Verstorbenen aus.

 

Während die Todesanzeige vor der Beisetzung aufgegeben wird, erscheint die Traueranzeige nach der Bestattung. Sie dient dazu, den Verstorbenen ein letztes Mal zu würdigen. Die Todesanzeige wird von den engsten Angehörigen aufgegeben. Meistens wird die schwarz umrandete Todesanzeige mit einem Trauerspruch oder einem Zitat sowie einem christlichen Motiv, zum Beispiel einem Kreuz, versehen.

 

Mit einer Traueranzeige besteht für alle Menschen, die sich dem Verstorbenen verbunden gefühlt haben, die Möglichkeit, eine öffentliche Würdigung zu verfassen. Traueranzeigen werden in der Regel durch den Arbeitgeber und/oder Vereinen geschaltet, in denen der Verstorbene Mitglied war.

 

Es besteht jedoch keine Pflicht für die Angehörigen, eine Todesanzeige zwecks Bekanntmachung des eingetretenen Todesfalls zu veröffentlichen. Es handelt sich um eine private Entscheidung, denn niemand hat einen Anspruch darauf, über einen Todesfall auf diesem Wege informiert zu werden.