Die Grabpflege ist eine sehr emotionale Angelegenheit, denn einen geliebten Menschen zu verlieren und dann sein Grab zu pflegen, stimmt traurig, kann aber gleichzeitig eine schöne Aufgabe sein.
Umso wichtiger ist, dass die letzte Ruhestätte zu einem würdigen und gepflegten Ort wird, an dem man um den Verstorbenen in Ruhe trauern kann. Dieser Ort dient immerhin in der Zukunft als Verbindungsstelle zu dem Verstorbenen. Die meisten Grabstätten sind in der Regel entsprechend der Vorlieben der Verstorbenen gestaltet. Farben, Formen und Bepflanzung spielen hierbei eine große Rolle.
Die Bestattungskultur hat sich den letzten Jahren stark verändert. Bevorzugten früher die meisten Menschen eine Erdbestattung, wählen heute viele eine Feuerbestattung, da Urnengräber deutlich kleiner und wenige pflegeintensiv sind als Gräber für Sargbestattungen. Viele Menschen können sich leider nicht persönlich um die Pflege der Gräber kümmern. Diese Tatsache ist überwiegend darauf zurückzuführen, dass sich das Leben der Menschen geändert hat. Der Lebensmittelpunkt liegt nur noch selten im selben Ort wie die Lebensmitte der Eltern. In den meisten Fällen betrifft die Grabpflege verstorbener Angehöriger die letzte Ruhestätte der Eltern. Hier kommt nun die professionelle Grabpflege zum Einsatz.
Wenn Sie sich nicht persönlich um die Pflege kümmern können, beauftragen Sie am besten eine Friedhofsgärtnerei aus Köln Kalk mit dieser Aufgabe. Sie haben die Möglichkeit, die Grabstelle entsprechend Ihrer Vorstellungen gestalten zu lassen oder diese Ausführung komplett dem Friedhofsgärtner zu überlassen. Abhängig von der gewählten Art haben Grabstätten eine Vertragslaufzeit von zwanzig bis dreißig Jahre. Einzelgräber können nach Ablauf der Totenruhe in der Regel nicht verlängert werden. Besteht dagegen ein Doppelgrab, haben Sie die Option, dieses auch zukünftig verlängern zu lassen.
Finanziell macht sich die Grabpflege gleichfalls bemerkbar, denn neben den Grabgebühren sind die regelmäßigen Bepflanzungen zu berücksichtigen. Diese erfolgen meistens saisonabhängig im Frühling und Herbst. Da kommen über die Jahre ganz schöne Summen zusammen. Ideal ist, wenn ein Grabvorsorgevertrag vorliegt. Dieser regelt die Bestattung und das Folgende bereits zu Lebzeiten. Ein Grabpflegevorsorgevertrag regelt die Gestaltung und Pflege der Grabstätte. Mit diesen Verträgen bestimmen Sie, wie die Trauerfeier zu organisieren ist, welche Bestattungsart Sie wünschen und auf welchem Friedhof sich Ihre letzte Ruhestätte befinden soll. Wie präzise Sie diese Verträge gestalten, bleibt Ihnen überlassen. Für Ihre Angehörigen ist diese Vorsorge eine große Erleichterung, da Sie sich nicht um organisatorische Details kümmern müssen. Nehmen Sie jedoch Abstand davon, die Bestattungs- und Grabpflegevorsorge in Ihrem Testament zu regeln, da die Eröffnung dieses Nachlassdokumentes in der Regel erst nach der Bestattung stattfindet.
Sie sollten jedoch nicht nur festlegen, was Sie wünschen, sondern auch die Finanzierung sichern, damit sämtliche Kosten für die Bestattung und die Grabpflege abgedeckt sind. Auf diese Weise entlasten Sie Ihre Angehörigen, insbesondere dann, wenn die damit verbundenen Kosten eine deutliche finanzielle Belastung für die Hinterbliebenen darstellen. Diese Vorsorgeverträge werden mit dem Bestatter beziehungsweise der Friedhofsgärtnerei geschlossen, die die Bestattung beziehungsweise die Grabpflege zukünftig durchführen. Sie können die notwendigen Rücklagen auf ein privates Konto einzahlen, zu dem Ihre Angehörigen im Todesfall Zugang haben. Bei dieser Vorgehensweise wird das Geld für die Bestattung erst mit Beauftragung des Bestattungsunternehmens gezahlt. Die Kosten für die Grabpflege werden mit dem Auftrag an die Friedhofsgärtnerei fällig. Hier können Ihre Angehörigen dann wählen, ob die Kosten im Voraus für mehrere Jahre, jährlich oder quartalsweise beglichen werden.
Wenn Sie allerdings im Rahmen der Vorsorge bereits zu Lebzeiten entsprechende Verträge abschließen und die Kosten im Vorfeld begleichen möchten, richten Sie am besten ein Treuhandkonto ein. Sie bleiben Inhaber des Kontos und sind damit vor einer eventuell eintretenden Insolvenz des Bestatters beziehungsweise des Friedhofsgärtner und dem damit eintretenden Verlust Ihrer Rücklagen geschützt. Die von Ihnen gezahlte Geldsumme fließt nicht in das Unternehmensvermögen ein, sondern bleibt Sondervermögen und ist somit auch nicht Teil einer eventuellen Insolvenzmasse.
In Kürze wird sich Ihnen hier unser Partner für Beratung und Unterstützung im Trauerfall für den Bezirk Köln Kalk vorstellen. Aktuell sind wir auf der Suche nach einem ortsansässigen Bestatter. Bis dahin können Sie sich gerne wenden an:
Kalk-Mülheimer Straße 14
51103 Köln (Kalk)
Telefon: 0221 / 851007
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Angaben aus dem Impressum vom 14.12.2020